Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für das Asia Ticket Reisebüro (Inhaber Poramet Meechaidamrongkit) – nachfolgend „Reisebüro“ genannt – und die von ihm vermittelten Dienstleistungen (Vermittlung von Reiseleistungen).
1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z. B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u. a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
- Buchung/Reiseinformation
2.1 Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail, WhatsApp, LINE) vorgenommen werden. Mit der Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
2.2 Der Reiseteilnehmer ist an den Buchungsauftrag mit erfolgter Buchung gebunden.
2.3 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
- Buchung für mehrere Personen
3.1 Soweit die Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die buchende Person als deren Vertreter. Die buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.
3.2 Soweit der buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
- Reisebestätigung
4.1 Buchungen werden dem Reisenden in Form einer Reisebestätigung schriftlich bestätigt.
4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Reisebestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
4.3 Flugtickets, Voucher und sonstige Reiseunterlagen werden den Reiseteilnehmern per Post oder elektronisch (z. B. per E-Mail, WhatsApp, LINE) übermittelt oder werden im Reisebüro ausgehändigt. Voraussetzung für die Ticketausstellung bzw. die Übergabe der Reiseunterlagen ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
- Vermittlung von Flugscheinen von Linienflugverkehrsgesellschaften
5.1 Bei der Vermittlung von Flugscheinen von Linienfluggesellschaften wird das Reisebüroausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig.
5.2 Das Reisebüro trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüros aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
5.3 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Brutto-Endpreise und beinhalten neben Flugpreis, Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden (Serviceentgelt). Diese Vergütung wird unbeschadet etwaiger Refundierungen durch die Fluggesellschaft (bspw. aufgrund Streichung des Fluges, Nichtinanspruchnahme, Rücktritt) vom Reisebüro einbehalten. Die Höhe der Vergütung beträgt, so nicht anders vereinbart, 50 EUR für Economy Class-Flüge und 150 EUR für Business- oder First Class-Flüge.
5.4 Für Umbuchungen, Stornierungen oder Namenswechsel nach der Ausstellung des Tickets wird ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von 50 EUR pro Person und Ticket fällig.
5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
- Haftung des Reisebüros
6.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
6.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt §651h BGB.
- Versicherungen
7.1 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7.2 Eine Verpflichtung des Reisebüros zur Information des Kunden bezüglich Umfang, Deckungsschutz und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.
- Hinweis auf besondere Bestimmungen
8.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
8.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
8.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes odersonstiger Reiseumstände.
- Zahlungsverkehr
9.1 Die Zahlung des mit der Reisebestätigung in Rechnung gestellten Betrages ist unverzüglich und in vollem Umfang nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten (Vorkasse). Erst nach Zahlungseingang werden die reservierten Tickets bzw. Reiseleistungen verbindlich gebucht.
9.2 Zahlungen können erfolgen durch:
– Kreditkarte oder Girocard (ehem. EC-Karte)
– Überweisung
– Barzahlung im Reisebüro
9.3 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind ebenfalls sofort fällig.
9.4 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
- Verjährung
10.1 Ansprüche gemäß §§ 651c bis 651f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
10.2 Im Übrigen gelten § 651g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Sonstige Regeln
11.1 Es gilt deutsches Recht.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führen nicht zur Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
11.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich.
11.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651a ff. BGB.
Stand dieser AGB: Januar 2020